11-12-2014, 09:56
Bin mir zwar nicht ganz sicher, wp, aber der Anspruch auf bafög wird nach dem Einkommen berechnet, welches 2 Jahre zuvor erzielt wurde. Dh, die Einkünfte von 2012 sind relevant für einen bafög-Antrag im Jahr 2014. insofern dürfte eine kurzfristige Abänderung der Arbeitszeiten nichts bringen. Denn dann würde es u.U. immer noch heißen "kein bafög".
Ich mache das Thema seit nunmehr 2 Jahren durch, das ist kaum zu durchblicken, weil immer irgendwas Neues aus irgendwelchen Gesetzen herausgezaubert wird.
Daher kann ich dem Fragesteller nur den Gang zu einem Anwalt empfehlen. Meiner hat sehr gut beraten, bisher hat auch alles geklappt, er rechnet zum Festpreis ab und redet klare Worte. Er verlangt allerdings Cash im Voraus, wobei die Erstberatung regelmäßig kostenlos ist. Name gebe ich nur per PN weiter.
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