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Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung
#22
Also ich habe jetzt noch einmal den Bafög-Rechner bemüht und mit einem Halbtags-Job gerechnet - da bekommt meine Tochter immer noch kein Bafög, auch wenn ich die Einnahmen von Ex mit 0,- € ansetze Huh

Wenn das so ist, kann ich m. E. besser Vollzeit arbeiten gehen, da der Unterschied in der DT im Verhältnis weniger hoch ausfällt.

Dazu habe ich noch eine spezielle Frage. Wenn Ex sich nun evtl. nicht leistungsfähig macht und bei, sagen wir mal, 1100,- € bereinigtes Nettoeinkommen landet, werden die beiden Netto-Einkünfte trotz Ihrer Nicht-Leistungsfähigkeit zusammengerechnet?

Beispiel:

Ich (leistungsfähig), bereinigtes Netto von 3800,- €
Ex (nicht leistungsfähig), bereinigtes Netto von 1100,- €

= Unterhalt in Höhe von 4900,- € bereinigtes Netto und damit 160% - die ich dann alleine zu tragen hätte, oder gilt auch hier die Höhe des Bedarfskontrollbetrages (keiner zahlt mehr, als er einzeln zahlen müsste). Was ist dann bei Sonder-/Mehrbedarf im Studium. Muss ich da dann auch alleine haften?
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RE: Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung - von dauerzahler - 11-12-2014, 10:30

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