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Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung
#23
Ich bitte darum, mich zu belehren. Wieso ist Töchterchen nicht priviligierte Unterhaltsempfängerin? Ich lese das aus § 1603 Abs. 2 BGB nicht heraus. Sie ist 19 und macht ihre Erstausbildung (Studium). Ich ging also von einer "Priviligierten" aus. Falsch? Warum, @p ?

Wäre sie eine Priviligierte, dürfte die Mutter auf diese Art jedenfalls nicht ihr Einkommen mindern.

Darf aber die Mutter dies schon, wenn es sich um eine Nichtpriviligierte handelt, dann dürfte der Vater auch durchaus auf Teilzeit gehen. Ob sich das im Endeffekt aber für ihn auszahlt, ist eine andere Frage.

Zu dem anderen Thema: Da die Tochter den Wohnsitz bei der Mutter hat, wird sie auch dort familienversichert. Eine Familienversicherung über den Vater ist ohne Weiteres nicht möglich.
Sollte die Mutter in eine private KV gewechselt haben (was ich einfach mal aus bestimmten Gründen nicht vermute), kann/muss sich die Tochter als Studentin ebenfalls freiwillig versichern. Das geht auch über eine priv. KV

Das Kindergeld müsste auf ein Konto der Tochter überwiesen werden. Und wird entsprechend angerechnet. Den Bafög Antrag würde ich einfach mal stellen. Kostet ja nichts,außer etwas Arbeit.
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RE: Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung - von Nappo - 11-12-2014, 11:14

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