11-12-2014, 12:27
(10-12-2014, 16:05)Ibykus schrieb: wie aber kommt man auf die Idee, im Beisein eines Rechtsanwaltes zu behaupten (und auch noch nach Belehrung darauf zu bestehen!), eine Unterhaltspflichtverletzung in Bezug auf den Ehegattenunterhalt sei nicht strafbar?
M. E. sollte man nur mit einem Rechtsanwalt als ausgewiesem Experten in einer öffentlichen Runde so etwas behaupten: Da kann man sicher sein, dass da der notwendige relativierende Widerspruch kommt und hat gleichzeitig die Chance, dass mit einem 6-Wochen-Märchen die Plausibilität der eigenen Aussage gestützt wird.
Aber ernsthaft: Steht die Frage, ob ein erwachsener Unterhaltsberechtigter das ihm objektiv Zumutbare getan hat, um seinen Lebensbedarf zu decken, einer Strafverfolgung nicht ziemlich im Wege?
Wer nicht taktet, wird getaktet...