(11-12-2014, 11:14)Nappo schrieb: Ich bitte darum, mich zu belehren. Wieso ist Töchterchen nicht priviligierte Unterhaltsempfängerin? Ich lese das aus § 1603 Abs. 2 BGB nicht heraus. Sie ist 19 und macht ihre Erstausbildung (Studium). Ich ging also von einer "Priviligierten" aus. Falsch?
Ja, das ist falsch.
Privilegiert ist ein volljähriges Kind, wenn es sich in einer allgemeinen Schulausbildung befindet. Studium zählt nicht dazu.
Siehe z.B. hier: http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt...ehrig.html