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Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung
#25
Die Eltern dürfen so oder so ihr Einkommen nicht vorsätzlich mindern um sich vor Unterhaltsforderungen zu schützen. Das gilt auch hier im Fall und ist vom BGH auch bei Volljährigenunterhalt bereits ausgeurteilt.

BGH XII ZR 126/06 Rn. 31 und auch Seiler in Hdb des Fachanwalts für FamR, 9. Auflage, Rn 340 m.w.N.
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RE: Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung - von vorsichtiger - 11-12-2014, 13:50

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