11-12-2014, 14:48
Schon für den Januar.
Ausnahme ist beim 18.Geburtstag. Da muss man nur bis zum Tag des Geburtstags zahlen. Also KU / 30 mal X, wobei X der Geburtstag ist. Weil sich hier die Grundlagen der Unterhaltsbemessung ändern und beide unterhaltspflichtig werden.
Ausnahme ist beim 18.Geburtstag. Da muss man nur bis zum Tag des Geburtstags zahlen. Also KU / 30 mal X, wobei X der Geburtstag ist. Weil sich hier die Grundlagen der Unterhaltsbemessung ändern und beide unterhaltspflichtig werden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #