11-12-2014, 15:36
(11-12-2014, 10:30)dauerzahler schrieb: Beispiel:
Ich (leistungsfähig), bereinigtes Netto von 3800,- €
Ex (nicht leistungsfähig), bereinigtes Netto von 1100,- €
= Unterhalt in Höhe von 4900,- € bereinigtes Netto und damit 160% - die ich dann alleine zu tragen hätte, oder gilt auch hier die Höhe des Bedarfskontrollbetrages (keiner zahlt mehr, als er einzeln zahlen müsste). Was ist dann bei Sonder-/Mehrbedarf im Studium. Muss ich da dann auch alleine haften?
Sorry, aber das mit dem Bedarfskontrollbetrag war totaler Schwachsinn von mir - da hab ich was durcheinander geworfen. Die Regelung "keiner zahlt mehr, als er einzeln zahlen müsste" gilt aber, oder?!