Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung
#28
(11-12-2014, 15:36)dauerzahler schrieb:
(11-12-2014, 10:30)dauerzahler schrieb: Beispiel:

Ich (leistungsfähig), bereinigtes Netto von 3800,- €
Ex (nicht leistungsfähig), bereinigtes Netto von 1100,- €

= Unterhalt in Höhe von 4900,- € bereinigtes Netto und damit 160% - die ich dann alleine zu tragen hätte, oder gilt auch hier die Höhe des Bedarfskontrollbetrages (keiner zahlt mehr, als er einzeln zahlen müsste). Was ist dann bei Sonder-/Mehrbedarf im Studium. Muss ich da dann auch alleine haften?

Sorry, aber das mit dem Bedarfskontrollbetrag war totaler Schwachsinn von mir - da hab ich was durcheinander geworfen. Die Regelung "keiner zahlt mehr, als er einzeln zahlen müsste" gilt aber, oder?!

Ja, die gilt. Zugrundegelegt wird dann nur Dein Einkommen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung - von Theo - 11-12-2014, 15:57

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  § 170 - Verdacht Unterhaltspflichtverletzung DrNewton 23 8.007 25-11-2021, 11:21
Letzter Beitrag: p__
  verdacht auf Betrug Aaron 9 10.413 30-07-2012, 15:32
Letzter Beitrag: Aaron

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste