11-12-2014, 17:16
(11-12-2014, 12:38)Leutnant Dino schrieb: Man hat schon früher versucht mich in den Knast zu bringen. Vieles wurde versucht und mehrere Staatsanwälte wurden aktiv. Es scheiterte schlichtweg an den Beweisen. Keine Konten, kein Vermögen, nichts pfändbares. Ohne Beweis ist es schwierig bis fast unmöglich.darum ging es nicht.
Du hattest die Strafbarkeit nach 170 StGB bei einer Verletzung des Ehegattenunterhaltes abgestritten.
Das wollte ich so nicht im Raume stehen lassen. Denn für den Einen oder Anderen könnte es sehr nachteilige Auswirkungen haben, im Vertrauen darauf auf die Idee zu kommen, keinen Unterhalt mehr zu zahlen.
Natürlich müssen die Voraussetzungen einer Strafbarkeit gegeben sein, um verurteilt werden zu können.
Aber wer seine Unterhaltspflicht verletzt, bei dem liegen diese Voraussetzungen auch vor. Sonst kann man nicht von Unterhaltspflichtverletzung sprechen.
Und wenn diese Pflichtverletzung rechtswidrig und schuldhaft erfolgt, ist der objektive und subjektive Straftatbestand auch erfüllt.
Nochmal klarstellend also:
Alle gesetzlichen Unterhaltspflichten werden von der Strafbarkeit des 170 StGB erfasst!
Das Gegenteil läßt sich nicht daheraus ableiten, dass Du -ich übrigens auch- trotz Anklage noch nicht verurteilt worden bist.
Es hat auch insbesondere nichts damit zu tun, dass ich die Unterhaltsgesetze für unsinnig und für nicht mehr zeitgemäß halte.
Hier ging und geht es nur um die geltende Rechtslage, die zu kennen gerade mit Blick auf 170 StGB besonders wichtig ist!
(11-12-2014, 14:28)sorglos schrieb: Naja.nein - damit hat er seinen Irrtum im Folgenden zu begründen versucht!
Jedenfalls hat @LeutnantDino vor allem behauptet, dass keiner im Knast sitzt wegen Ehegattenunterhalt.