Bei einer Ehedauer von 26 Jahren gibt es jedenfalls keine Befristung:
"Im vorliegenden Fall hat der Bundesgerichtshof dagegen eine Befristung abgelehnt und dabei der nachehelichen Solidarität der Ehegatten eine ausschlaggebende Bedeutung eingeräumt. Maßgebend dafür waren die Umstände beim Eheschluss (Alter der Ehefrau, Schwangerschaft, Aufgabe der Berufsausbildung) und der Verlauf der 26-jährigen Ehe, in der sich die Ehefrau ausschließlich der Haushaltsführung und Kindererziehung gewidmet hatte. All dies begründet ein besonders schutzwürdiges Vertrauen, das bei der Frage nach einer Befristung und Begrenzung des Unterhaltsanspruchs zu berücksichtigen war."
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...=0&Blank=1
Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 € wird er die 103 € Unterhalt sicherlich verschmerzen können.
"Im vorliegenden Fall hat der Bundesgerichtshof dagegen eine Befristung abgelehnt und dabei der nachehelichen Solidarität der Ehegatten eine ausschlaggebende Bedeutung eingeräumt. Maßgebend dafür waren die Umstände beim Eheschluss (Alter der Ehefrau, Schwangerschaft, Aufgabe der Berufsausbildung) und der Verlauf der 26-jährigen Ehe, in der sich die Ehefrau ausschließlich der Haushaltsführung und Kindererziehung gewidmet hatte. All dies begründet ein besonders schutzwürdiges Vertrauen, das bei der Frage nach einer Befristung und Begrenzung des Unterhaltsanspruchs zu berücksichtigen war."
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...=0&Blank=1
Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 € wird er die 103 € Unterhalt sicherlich verschmerzen können.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.