17-12-2014, 01:02
Was das Meldegesetz betrifft, gibt es sowieso nur einen Hauptwohnsitz und einen Nebenwohnsitz. Ich habe mich auch mal wegen so einer Sache beschwert, habe aber ehrlich gesagt die Begründung vergessen, warum das zulässig ist.
Im Zweifel wird sie die Kinder einfach ummelden und du kannst nichts dagegen tun. Wenn du Spaß daran hast, kannst du sie ja wieder zurückmelden.
Im Zweifel wird sie die Kinder einfach ummelden und du kannst nichts dagegen tun. Wenn du Spaß daran hast, kannst du sie ja wieder zurückmelden.