17-12-2014, 06:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2014, 06:34 von Das Nerdliche Orakel.)
(17-12-2014, 04:42)Dzombo schrieb: Sie hat ja bisher ueber sich, ihre Tochter und deren Vater noch gar nichts erzaehlt.Doch, hat sie.
(15-12-2014, 12:22)blackrose86 schrieb: Mein ex Mann sieht seine Tochter jedes zweite Wochenende und unter der Woche je nachdem wie er arbeiten Muss.
(17-12-2014, 04:42)Dzombo schrieb: Den Vater ihrer Tochter wird er dem noch zu erschaffenden Patchwork-Unterhalts-Gesetz nach von KU/Zahlerei befreien muessen. Er ging ja eine feste Beziehung ein. Und da hat er ja, jedenfalls deiner Meinung nach, KU-Befreiung zu vollziehen.Ich brauche dazu kein zu erschaffendes Patchwork-Unterhalt-Gesetz.
Man muss nicht alles mitnehmen, was man mitnehmen kann. Eine Patchworkfamilie zu bilden, und vom Vater Unterhalt zu erbeuten, ist unanständig. Ob das nach Gesetz erlaubt oder verboten ist, interessiert mich nicht.
(17-12-2014, 04:42)Dzombo schrieb: Frage sie doch einfach danach, wie sie nach Trennung von ihrem Ex die Angelegenheiten ihres gemeinsamen Kindes geloest hat.Hat sie doch schon geschrieben. Er sieht das Kind jedes zweite Wochenende und unter der Woche, je nachdem wie er arbeiten muss, und er zahlt. Ein paar Monate nach der Trennung lernte sie ihren Neuen kennen. Als ihr Kind zwei Jahre alt war, und Arbeit drohte, bildete sie eine Patchworkfamilie mit ihrem Neuen und wurde wieder schwanger.
Vielleicht liege ich mit meiner Einschätzung daneben, und das ist alles nur zufällig so.