17-12-2014, 10:01
Das (gemeinsame) ABR ist Teil des (gemeinsamen) SR und muss nicht extra beantragt werden.
Und das alleinige ABR zu beantragen ergibt keinen Sinn, da du es in dieser Situation nicht erhalten würdest.
Es würde dir in dem Falle und bei vorliegen des GSR, dann nur entzogen werden.
Und das alleinige ABR zu beantragen ergibt keinen Sinn, da du es in dieser Situation nicht erhalten würdest.
Es würde dir in dem Falle und bei vorliegen des GSR, dann nur entzogen werden.