Ok. Schwamm drüber.
Letzlich zählt der Erfolg, ganz gleich mit welchen Mittel erzielt.
Dir geht es um den Fortbestand gelebter Vaterschaft.
DAS geht über ein verbindliches Umgangsrecht.
Und DAS ist Dein Trumpf, wenn Du so willst.
Daran kommt so schnell niemand vorbei, wenn Mann nicht ganz krumme Dinger gedreht hat.
Daher nocheinmal mein Hinweis iVm mit Beitrag #91:
Informiere Dich über Umgangsregelungen und Elternvereinbarungen.
Arbeite eine für Dich organisierbare Regelung aus und mache sie zur Gesprächsgrundlage, wo auch immer.
Schau mal HIER, wie das aussehen könnte.
Informiere Dich hier auch zum sog. Dreisprung.
- Bitte an die Mutter, Deiner Umgangsregelung zuzustimmen (vorweg der Brief oben ).
Wenn nicht funzt, dann
- Antrag beim JAmt auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII
Wenn auch das nicht klappt, dann
- Antrag beim FamGericht auf Regelung des Umgangsrechts.
S.
Letzlich zählt der Erfolg, ganz gleich mit welchen Mittel erzielt.
Dir geht es um den Fortbestand gelebter Vaterschaft.
DAS geht über ein verbindliches Umgangsrecht.
Und DAS ist Dein Trumpf, wenn Du so willst.
Daran kommt so schnell niemand vorbei, wenn Mann nicht ganz krumme Dinger gedreht hat.
Daher nocheinmal mein Hinweis iVm mit Beitrag #91:
Informiere Dich über Umgangsregelungen und Elternvereinbarungen.
Arbeite eine für Dich organisierbare Regelung aus und mache sie zur Gesprächsgrundlage, wo auch immer.
Schau mal HIER, wie das aussehen könnte.
Informiere Dich hier auch zum sog. Dreisprung.
- Bitte an die Mutter, Deiner Umgangsregelung zuzustimmen (vorweg der Brief oben ).
Wenn nicht funzt, dann
- Antrag beim JAmt auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII
Wenn auch das nicht klappt, dann
- Antrag beim FamGericht auf Regelung des Umgangsrechts.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.