(19-12-2014, 15:38)kuwals schrieb: (keine Ahnung woher sie diese Zahlen haben?!)Stimmen sie denn so ungefähr? Arbeitetst du wirklich bei der benannten Firma? Wenn ja, dann haben sie ihre Auskunftsmöglichkeiten genutzt aufgrund deiner (im Zweifel auch nur unterstellten) Auskunftsverweigerung.
Da wird man sagen müssen, dass deine Kopf-in-den-Sand-Taktik sich eher gegen dich wendet, als etwas genutzt zu haben. Vorallem wegen des langen Zeitraums.
Man sollte sich nicht auf seine Wut und irgendwelche Männermagazine verlassen.
(19-12-2014, 15:38)kuwals schrieb: Muss ich den Unterhaltstitel anerkennen?Wirst du nur schwer drum rum kommen.
Es wäre besser gewesen, du hättest es von Anfang an in die Hand genommen. Bei einem z.B. befristeten Titel für 2 Jahre, hätten sie vielleicht weniger Aufriss gemacht. Da, wegen der verweigerten Auskunft, das immer noch offen ist, wird es jetzt schwerer.
(19-12-2014, 15:38)kuwals schrieb: Was passiert wenn ich kein Unterhaltsrückstand bezahle?Na, sie werden wohl auf Titel und Rückstand klagen - und wenn du nicht kommst auch einen Titel kriegen - und dann irgendwelche Vollstreckungsversuche unternehmen. Dein Vorgehen hat unnötig den Strteitwert erhöht.
Wenn du dabei Frau und weiteres Kind nicht geltend machst, wird es auch nicht berücksichtigt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #