19-12-2014, 20:20
Die Berechnung des Jugendamtes geht davon aus, dass es nur eine unterhaltsberechtigte Person gibt. Tatsächlich gibt es aber mindestens ein weiters Kind, also eine weitere unterhaltsberechtigte Person.
Dann kann das Jugendamt auch keine 115% DDT verlangen.
Austriake
Dann kann das Jugendamt auch keine 115% DDT verlangen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1