20-12-2014, 00:28
Beim Kindesunterhalt werden nur Werbungskosten als Abzugsposten zugelassen.
Möglicherweise arbeitest Du weit von deiner Wohnung entfernt und hast erhebliche Fahrtkosten?
Zusammen mit unterhaltspflichtigem Kind reicht es ja möglicherweise weiterhin für Stufe 100%?
Möglicherweise arbeitest Du weit von deiner Wohnung entfernt und hast erhebliche Fahrtkosten?
Zusammen mit unterhaltspflichtigem Kind reicht es ja möglicherweise weiterhin für Stufe 100%?
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)