20-12-2014, 06:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-12-2014, 07:00 von CheGuevara.)
Nach deutscher Gesetzeslage wäre es so, dass Mutter für die ersten drei Lebensjahre des Kindes nicht arbeiten muss und ansonsten einer Vollzeittätigeit nachgehen müsste.
D.h. wenn Kind unter drei Jahren, alles gut.
Darüber müsste sie nach deutscher Rechtslage theoretisch arbeiten. Es sei denn:
1. Arbeitslosigkeit (findet nix, täglich eine Bewerbung)
2. Kind braucht nachweislich mehr Betreuung (ADHS immer gerne versucht!)
3. Frau ist krank.
Ich verstehe aber die Sinnhaftigkeit deiner Frage nicht im Zusammenhang mit vorstehenden Themen!
Mindestbehalt ist doch eigentlich nur zunächst Thema bei Kindesunterhalt, wenn Du nicht auf die 100% kommst - das tust du doch?
... oder will die Alte auch noch Unterhalt von Dir?
D.h. wenn Kind unter drei Jahren, alles gut.
Darüber müsste sie nach deutscher Rechtslage theoretisch arbeiten. Es sei denn:
1. Arbeitslosigkeit (findet nix, täglich eine Bewerbung)
2. Kind braucht nachweislich mehr Betreuung (ADHS immer gerne versucht!)
3. Frau ist krank.
Ich verstehe aber die Sinnhaftigkeit deiner Frage nicht im Zusammenhang mit vorstehenden Themen!
Mindestbehalt ist doch eigentlich nur zunächst Thema bei Kindesunterhalt, wenn Du nicht auf die 100% kommst - das tust du doch?
... oder will die Alte auch noch Unterhalt von Dir?
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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This machine kills [feminists]!
(Donovan)