22-12-2014, 00:43
(21-12-2014, 23:57)Gualterius schrieb: Ihr Bedarf ist 270 € höher? Heißt? Wegen des Aufstockens? Das was sie behalten darf, darf sie zu ihrem Bedarf hinzurechnen?Man kann auf zwei Weisen rechnen. Die eine ist, dass man das Arbeitslosengeld eines Nichtarbeitenden kriegt und von seinem Lohn etwas behalten darf. Die andere ist, dass der ganze Lohn ans Jobcenter geht, durch das Arbeiten der Bedarf höher ist, und man mehr Arbeitslosengeld kriegt. Egal wie man rechnet, es kommt aufs Gleiche raus, nämlich, dass jemand, der arbeitet, etwas mehr bekommt als jemand, der nicht arbeitet.
(21-12-2014, 23:57)Gualterius schrieb: Was ist das "Ganze", das sie dann bleiben lassen sollte? Den Vater zum Dino zu machen?Das Rausschmeißen des Vaters.
Wenn der Vater zur Zeit 1500 Euro netto bekommt, und die Mutter 1100 Euro, dann haben sie mit Kindergeld 2800 Euro. Nach Bezahlen der Miete bleiben noch 2100 Euro. Wenn der Vater 700 Euro verbraucht, bleiben für Mutter und Kind 1400 Euro. Nach der Trennung würde sie gerne genausoviel haben, und in dem freigewordenen Platz in der Wohnung einen anderen Mann einquartieren. Macht der Vater das mit, wird sie es tun.