22-12-2014, 02:25
DNO,
was Du schreibst, ist unrealistisch.
Schau Dir mein Schema an!
Das Einkommen hat keinen Einfluß auf den Bedarf, der ist fix.
Das Einkommen wird bereinigt und dann dem Bedarf gegenüber gestellt.
Übersteigt der Bedarf das ber. Einkommen, dann liegt Befürftigkeit vor.
In der Praxis der Aufstockung bezieht man ganz normal sein Einkommen und beantragt ergänzende SGB II-Leistungen, wenn man meint, nach dem obigen Schema bedürftig zu sein.
Ist das der Fall, werden Leistungen gewährt.
S.
was Du schreibst, ist unrealistisch.
Schau Dir mein Schema an!
Das Einkommen hat keinen Einfluß auf den Bedarf, der ist fix.
Das Einkommen wird bereinigt und dann dem Bedarf gegenüber gestellt.
Übersteigt der Bedarf das ber. Einkommen, dann liegt Befürftigkeit vor.
In der Praxis der Aufstockung bezieht man ganz normal sein Einkommen und beantragt ergänzende SGB II-Leistungen, wenn man meint, nach dem obigen Schema bedürftig zu sein.
Ist das der Fall, werden Leistungen gewährt.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.