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Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
#1
Hallo und Gruß an alle,

hier zunächst die wesentlichen Eckdaten:

- nichteheliches Kind 8 Jahre, lebt bei Mutter
- Mutter bezieht (noch 3 Jahre) UHV-Leistungen 180€
- Unterhalt ist nicht tituliert, keine Beistandschaft
- bislang war ich nicht leistungsfähig, dh. viele Jahre am Stück krankgeschrieben.
Daher wurde ich "nur" mit der Drohkulisse  konfrontiert, habe also noch keine Zahlungen geleistet.

Ich werde auch weiterhin aus gesundheitlichen Gründen kein Einkommen erzielen können.

seit kurzem lebe ich nun im fernen Ausland. Habs einfach nicht mehr ertragen und die Biege gemacht - adieu Femo-Deutschland.
Das JA klebt mir natürlich weiterhin an der Hacke. Ich überlege nun, ob ich die Unterhaltsfrage noch regeln sollte, oder einfach alles laufen lasse.


Variante 1:
ich halte mich bedeckt, vermeide jeden Kontakt mit deutschen Behörden. Dann gibts vermutlich in Abwesendheit den fetten Titel übergezogen, und ich werde zu späterer Zeit mit Pfändungen/170er etc. konfrontiert.

Variante 2:
Mein Angebot an JA / UHV-Kasse : Ich leiste Zahlungen in Höhe des UHV 180€ mit der deutlichen Ansage, dafür dann in Ruhe gelassen zu werden. Bei weiteren Begehren nach Titulierung, höheren Zahlungen, §170 Drohungen etc. würde ich die Zahlung sofort komplett einstellen.

Momentan tendiere ich zu Variante 2. Ist dies machbar, oder wäre dies für das JA rechtswidrig und deshalb sowieso nicht verhandelbar?
Würden die mich dann auch tatsächlich in Ruhe lassen?
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Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln - von dwt - 26-12-2014, 16:59

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