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Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
#2
Deine Ruhe interessiert das Jugendamt nicht. Wenn du zahlst, hast du Geld und kannst auch mehr zahlen, so die Logik. Die Unterhaltsvorschusskasse verhandelt nicht, sondern setzt durch. Auskunft, Klage, Titel, Vollstreckung, das sind klare Rechtsansprüche und darüber gibt es nichts zu verhandeln. Wenn du über etwas verhandeln kannst, dann über Konditionen der Schuldentilgung, wenn welche entstanden sind.

Da du im Bewusstsein deiner laufenden Pflichten weg bist, hast du dich sicher gut vorbereitet und wirst auch nicht so bald wieder zurückkommen. Was solls also? Lass sie doch zappeln.
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RE: Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln - von p__ - 26-12-2014, 17:31

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