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Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
#4
(26-12-2014, 16:59)dwt schrieb: Variante 2:
Mein Angebot an JA / UHV-Kasse : Ich leiste Zahlungen in Höhe des UHV 180€ mit der deutlichen Ansage, dafür dann in Ruhe gelassen zu werden. Bei weiteren Begehren nach Titulierung, höheren Zahlungen, §170 Drohungen etc. würde ich die Zahlung sofort komplett einstellen.

Momentan tendiere ich zu Variante 2. Ist dies machbar, oder wäre dies für das JA rechtswidrig und deshalb sowieso nicht verhandelbar?
Würden die mich dann auch tatsächlich in Ruhe lassen?

Ein bisschen Humor zur Weihnacht. Ach wie schön. Big Grin

Jetzt mal im Ernst, sie werden deine zwar 180 gerne annehmen, aber in Ruhe wirste NIE gelassen werden. Aus eigener Erfahrung. Offensichtlich weisste noch nich mit wem du zu tun hast/haben wirst.
Versuch einfach dein Glück im Ausland und wenn es doch nicht klappt, dann komm zurück als Harzer. Big Grin  Ansonsten frag mal den Camper wie es ist mit Teilbehinderung/Leistungsunfähigkeit, da kenne ich mich nicht aus.
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RE: Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln - von g_r - 26-12-2014, 19:44

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