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Fragen zu Kindesunterhalt, Kinderfreibetrag & Steuererklärung
#3
Das halbe Kind wirkt sich auf die Einkommensteuer gar nicht aus, auf den Soli aber schon. Zur Abgabe bist Du verpflichtet, wenn Du einen Kinderfreibetrag oder Kinderbetreuungsfreibetrag in Deinen ELSTAM eingetragen hast. Wegen des halben Kindes musst Du nicht abgeben.

Das Kindergeld hat mit dem halben Kind auch nichts zu tun. Das Finanzamt prüft bei Einreichen der Steuererklärung, ob für Dich das hälftige Kindergeld oder die Freibeträge günstiger wäre und berücksichtigt das entsprechend. Die machen doch tatsächlich freiwillig und unaufgefordert Günstigerprüfungen.

Wer hat Dich aufgefordert, Deine Steuererklärung abzugeben? Das Lustige ist ja, dass die jemanden, der nicht zur Abgabe verpflichtet ist, gerne auffordern können, eine Steuererklärung abzugeben. Dann stellt man brav seinen Antrag auf Veranlagung und wenn einem der Bescheid dann nicht gefällt, weil man eine Nachzahlung hat, dann zieht man seinen Antrag halt wieder zurück. Man darf gestellte Anträge schließlich zurückziehen. Und dann kann das Finanzamt sich ärgern, aber machen können die nix. Och, schade aber auch...

Wozu das JA Dich verdonnern kann, kann ich Dir leider nicht sagen, da sind die Jungs dran.
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RE: Fragen zu Kindesunterhalt, Kinderfreibetrag & Steuererklärung - von Weia - 27-12-2014, 17:49

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