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Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
#12
(27-12-2014, 23:28)beppo schrieb: Freiwillige Zahlungen sind wie der Versuch, das Feuer mit Löschpapier löschen zu wollen.
Es erhöht nur die Gier.

Und werden, je nach JA, gar nicht offiziell als "Unterhaltszahlung" angerechnet. Du denkst du zahlst deine Schulden ab, und dabei werden sie nach wie vor immer höher.
Meine zähle gar nicht mehr. Tongue
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RE: Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln - von g_r - 28-12-2014, 10:24

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