28-12-2014, 11:10
Vielleicht bleiben wir mal beim Urteil. Dassen Begründung beruht nicht auf verletzter Auskunftspflicht des Vaters und steuerliche Aspekte sind sowieso reine Phantasie.
OLG FFM 6 UF 323/13 vom 11.6.2014: Reithobby des Kindes ist Mehrbedarf
|
|