28-12-2014, 11:30
(28-12-2014, 11:24)Camper1955 schrieb: Der Vater zahlt ja freiwillig den Höchstsatz, den die Düsseldorfer Tabelle her gibt. Der endet aber bei einem (bereinigten) Netto von 5.100 € im Monat.
Wenn er den Höchstsatz zahlt, kann auch keiner familienrechtlich Auskünfte einfordern.
Wo stehtn das? Die DDT ist ausdrücklich nicht endlich und der Auskunftsanspruch im BGB ist auch nicht beschränkt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.