28-12-2014, 13:49
(26-12-2014, 12:46)p__ schrieb: Potentiell Unterhaltspflichtigen (also Vätern) kann man unter diesen Umständen nur raten, schon während einer Ehe keine Hobbys der Kinder zu fördern und alles abzulehnen, was Geld kostet oder jemals Geld kosten könnte. Die Verpflichtungen, die damit unterhaltsrechtlich einhergehen sind unüberschaubar und unbegrenzt.
Versuchen, das zu begrenzen begegnet das Gericht schon mal mit
Zitat:Da die Mutter der Antragstellerin das alleinige Sorgerecht besitzt, kommt es auch nicht darauf an, ob der Antragsgegner mit der Aufnahme der Aktivitäten, insbesondere aber mit der Ausweitung des Reitsports einverstanden war
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka