28-12-2014, 14:59
Freiwillige Zahlungen entsprechend der Leistungsfähigkeit sind sinnvoll, wenn es um den 170er geht. Bei Verurteilungen geht es eigentlich immer um Zeiträume, in denen Null Unterhalt bezahlt wurde.
Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
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