29-12-2014, 13:11
Der Fall ist schon außergewöhnlich...
Ein schönes Beispiel aber, wie "unwichtig" die geS ist...
Zitat:Da die Mutter der Antragstellerin das alleinige Sorgerecht besitzt, kommt es auch nicht darauf an, ob der Antragsgegner mit der Aufnahme der Aktivitäten, insbesondere aber mit der Ausweitung des Reitsports einverstanden war
Ein schönes Beispiel aber, wie "unwichtig" die geS ist...
Wer nicht taktet, wird getaktet...