29-12-2014, 19:24
Hast du gemeinsame Sorge, kannst du es auch zuerst bei der Schule versuchen: Zweitschrift des Zeugnisses verlangen. Dazu musst du aber die gemeinsame Sorge nachweisen. Schulen lehnen das allerdings meistens ab und verweisen darauf, dass mit der Unterschrift unters Zeugnis es bereits zur Kenntnis genommen wurde und du für die Einsicht aufs Innenverhältnis zur Mutter verwiesen wirst. Schliesslich sind 10 Cent Auslagen für eine Kopie für eine Schule ja völlig unzumutbar und überhaupt, wo kommen wir hin wenn Eltern einfach einen Blick ins Zeugnis werfen könnten? Wir sind hier in Deutschland, da ist nur erlaubt was ausdrücklich in einer Vorschrift steht. Es gab auch Eltern, die deswegen gegen Schulen geklagt haben, wurde abgewiesen (z.B. https://openjur.de/u/491443.html VG München, Az. M 3 K 09.4361) - du siehst, das Sorgerecht ist in dieser Angelegenheit völlig wertlos.
Klappt das nicht, die Mutter mit 10-Tages Frist auffordern, dir zu bestätigen dass sie dir das nächste Zeugnis zuschickt, die Kosten würdest du übernehmen, auch eine Fotografie per eMail wenn ihr das lieber ist. Verweigert sie diese Bestätigung, kannst du noch einen Schlenker übers Jugendamt machen oder direkt vor Gericht gehen. Dort stellst du den Antrag, dir künftig Zeugniskopien zur Verfügung zu stellen sowie einmalig die Zeugnisse der Vergangenheit, beginnend mit dem Halbjahreszeugnis von Feb. 2015, Beschluss vollstreckbar (wichtig!), bei Weigerung Ordnungsgeld. Oder Zwangsgeld, ich weiss nicht was in diesem Fall geht. Begründe das mit den erhaltenen Weigerungen oder Nichtreaktionen der Mutter und Schule, wenn du da angefragt hast.
Lies dir bitte vorher auch den Beschluss vom 13. Mai 2003 der OLG Hamm, Az. 7 UF 98/03 durch: https://openjur.de/u/97747.html - das ist wichtig, wenn argumentiert wird, du sollst dich ans Kind wenden. Wichtig auch Abschnitte wie:
"Bei den Zeugnissen handelt es sich auch nicht um kindliche Geheimnisse, an deren Nicht-Offenbarung ein berechtigtes Interesse bestünde, wie z. B. Tagebuchaufzeichnungen, Photos, Telefonnummern etc. Schulzeugnisse stellen vielmehr ein Spiegelbild der schulischen Leistungen dar. Als Vater hat der Antragsteller ein Interesse daran, über diese Leistungen informiert zu werden. Eine Einsichtnahme in den Räumen des Jugendamtes ist nicht zumutbar."
Derartige Entscheidungen (es gibt noch mehr) stellen praktische Textbausteinkästen dar, mit denen du deinen Antrag bestücken kannst.
Klappt das nicht, die Mutter mit 10-Tages Frist auffordern, dir zu bestätigen dass sie dir das nächste Zeugnis zuschickt, die Kosten würdest du übernehmen, auch eine Fotografie per eMail wenn ihr das lieber ist. Verweigert sie diese Bestätigung, kannst du noch einen Schlenker übers Jugendamt machen oder direkt vor Gericht gehen. Dort stellst du den Antrag, dir künftig Zeugniskopien zur Verfügung zu stellen sowie einmalig die Zeugnisse der Vergangenheit, beginnend mit dem Halbjahreszeugnis von Feb. 2015, Beschluss vollstreckbar (wichtig!), bei Weigerung Ordnungsgeld. Oder Zwangsgeld, ich weiss nicht was in diesem Fall geht. Begründe das mit den erhaltenen Weigerungen oder Nichtreaktionen der Mutter und Schule, wenn du da angefragt hast.
Lies dir bitte vorher auch den Beschluss vom 13. Mai 2003 der OLG Hamm, Az. 7 UF 98/03 durch: https://openjur.de/u/97747.html - das ist wichtig, wenn argumentiert wird, du sollst dich ans Kind wenden. Wichtig auch Abschnitte wie:
"Bei den Zeugnissen handelt es sich auch nicht um kindliche Geheimnisse, an deren Nicht-Offenbarung ein berechtigtes Interesse bestünde, wie z. B. Tagebuchaufzeichnungen, Photos, Telefonnummern etc. Schulzeugnisse stellen vielmehr ein Spiegelbild der schulischen Leistungen dar. Als Vater hat der Antragsteller ein Interesse daran, über diese Leistungen informiert zu werden. Eine Einsichtnahme in den Räumen des Jugendamtes ist nicht zumutbar."
Derartige Entscheidungen (es gibt noch mehr) stellen praktische Textbausteinkästen dar, mit denen du deinen Antrag bestücken kannst.