31-12-2014, 01:17
(30-12-2014, 04:04)cappucino31 schrieb: ...Kontrolle zu haben ob der unterhält noch gerechtfertigt ist . dazu zählen Zeugnisse auch dazu , vor allem welche schulische Leistung er hat.
Wenn er keine Zeugnisse, sondern nur Schulbescheinigungen schickt, dass er dort zur Schule geht, reicht das unterhaltsrechtlich...
Wer nicht taktet, wird getaktet...