31-12-2014, 05:38
@Wp...
Der TO hat gefragt, ob er Unterhalt einbehalten darf, falls Auskunft nicht erteilt wird. Er ist der Auskunftsersuchende. Nichtauskunftserteilende dürfte die KM sein. Und er meint bezüglich Unterhalt sicher den KU.
Da nicht bekannt wurde, ob der 14-jährige zur Schule geht oder nicht, ist Gerede über UH zurück behalten können momentan reine Spekulation.
Der TO hat gefragt, ob er Unterhalt einbehalten darf, falls Auskunft nicht erteilt wird. Er ist der Auskunftsersuchende. Nichtauskunftserteilende dürfte die KM sein. Und er meint bezüglich Unterhalt sicher den KU.
Da nicht bekannt wurde, ob der 14-jährige zur Schule geht oder nicht, ist Gerede über UH zurück behalten können momentan reine Spekulation.