30-05-2009, 09:05
Und ein paar Jahre später geht es mit den Studiengebühren weiter.
Am Freitag den 29.05.2009 hat das OLG Koblenz entschieden, dass die Studiengebühren zum Mehrbedarf zählen und nicht mit dem üblichen Barunterhalt abgedeckt sind.
Az. 11 UF 519/08
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Studentin gegen ihren leiblichen Vater statt.
Am Freitag den 29.05.2009 hat das OLG Koblenz entschieden, dass die Studiengebühren zum Mehrbedarf zählen und nicht mit dem üblichen Barunterhalt abgedeckt sind.
Az. 11 UF 519/08
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Studentin gegen ihren leiblichen Vater statt.