02-01-2015, 02:29
Der TO will Auskünfte zum Schulstand seines 14jährigen Sohnes. Und er fragte in Beitrag 13 an, ob er bei Auskunftsverweigerung Unterhalt einbehalten kann.
Wo liegt das Problem, ihm zu sagen, wie es sich damit in der Praxis verhält?
Wenn die KM ihm nicht die angeforderten Auskünfte erteilt, wird der TO wohl oder übel klagen müssen. Und da beim Amtsgericht des Bezirkes, in dem sein Sohn lebt/wohnt.
Und wegen Nichtauskunft bezüglich solcher Sachen wie Zeugnisse etc. ist er nicht berechtigt, Unterhalt einzubehalten, zu kürzen oder weiß der Geier was noch alles.
Wo liegt das Problem, ihm zu sagen, wie es sich damit in der Praxis verhält?
Wenn die KM ihm nicht die angeforderten Auskünfte erteilt, wird der TO wohl oder übel klagen müssen. Und da beim Amtsgericht des Bezirkes, in dem sein Sohn lebt/wohnt.
Und wegen Nichtauskunft bezüglich solcher Sachen wie Zeugnisse etc. ist er nicht berechtigt, Unterhalt einzubehalten, zu kürzen oder weiß der Geier was noch alles.