02-01-2015, 12:33
Vordringlich ist mMn, dass die Schutzschrift das Gericht erreicht. Und eine Kopie die örtlich zuständige Polizeistation. Wenn die Frau die Anzeige erstattet hat, kann es auch geschehen, dass sie einen weiteren Vorfall provoziert, um die Wegweisung zu erreichen. Die Polizei sollte dann schon vorher einen Hinweis erhalten, dass genau hingeschaut werden muß, da körperliche Gewalt eher als vom Mann ausgehend angenommen wird.
Danach werde Dir -wie schon geschrieben- über Deine Ziele klar. Bei möglichen Maßnahmen gehe nicht davon aus, dass Deine Frau sich vernünftig, schadensbegrenzend und kindeswohlorientiert verhalten wird.
Danach werde Dir -wie schon geschrieben- über Deine Ziele klar. Bei möglichen Maßnahmen gehe nicht davon aus, dass Deine Frau sich vernünftig, schadensbegrenzend und kindeswohlorientiert verhalten wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...