08-10-2008, 20:44
OLG Köln, Beschluss vom 10.09.2008, Az. 4 WF 104/08
Die alte Richter-Leier: Es wird so lange draufgeschlagen, bis es "passt". In diesem Fall bei Kindesunterhalt. Der Vater soll satte 533 EUR für zwei Kinder zahlen. Bereinigtes Nettoeinkommen für seinen Vollzeitjob 1380 EUR. Insgesamt 60km Fahrt zur Arbeit (eine Stunde Fahrtzeit), häufige Besuche der Kinder bei ihm.
Also erst mal den Selbstbehalt zusammengestrichen, weil er eine neue Freundin hat. Rein zufällig auf genau den Betrag, so dass gerade der geforderte Unterhalt rauskommt. Er soll halt mehr arbeiten, einen Nebenjob annehmen, "insbesondere in Form von Aushilfs- oder Gelegenheitsarbeiten". Fahrtzeit, Aufwand, Kinder, ob der Arbeitgeber überhaupt Nebenjobs erlaubt, interessiert das OLG alles nicht. Vorrücken zur Kasse, zahlen und weg mit dem Fall.
Als Vater, dem noch 804 EUR von seinem Vollzeitjob bleiben, wüsste ich, was ich tun würde. Jedenfalls nicht auch noch eine Stunde pro Tag zu einer Arbeit fahren.
Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...80910.html
Die alte Richter-Leier: Es wird so lange draufgeschlagen, bis es "passt". In diesem Fall bei Kindesunterhalt. Der Vater soll satte 533 EUR für zwei Kinder zahlen. Bereinigtes Nettoeinkommen für seinen Vollzeitjob 1380 EUR. Insgesamt 60km Fahrt zur Arbeit (eine Stunde Fahrtzeit), häufige Besuche der Kinder bei ihm.
Also erst mal den Selbstbehalt zusammengestrichen, weil er eine neue Freundin hat. Rein zufällig auf genau den Betrag, so dass gerade der geforderte Unterhalt rauskommt. Er soll halt mehr arbeiten, einen Nebenjob annehmen, "insbesondere in Form von Aushilfs- oder Gelegenheitsarbeiten". Fahrtzeit, Aufwand, Kinder, ob der Arbeitgeber überhaupt Nebenjobs erlaubt, interessiert das OLG alles nicht. Vorrücken zur Kasse, zahlen und weg mit dem Fall.
Als Vater, dem noch 804 EUR von seinem Vollzeitjob bleiben, wüsste ich, was ich tun würde. Jedenfalls nicht auch noch eine Stunde pro Tag zu einer Arbeit fahren.
Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...80910.html