03-01-2015, 17:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2015, 18:05 von anor-al-mal.)
(03-01-2015, 11:38)p__ schrieb: Aber ein Detail interessiert mich bei dem Thema: Hast du auch probiert, den ersten Beschluss gleich vollstreckbar, mit Ordnungsgeld bewehrt zu machen? Also Ordnungsgeld, nicht Zwangsgeld? Der Unterschied ist nicht so unwichtig wie er sich zuerst anhören mag. Ich bin mir nicht sicher, ob für Auskunftsansprüche nicht auch OPrdnungsgeld gehen würde?
Die Rechtspflegerin hat mir damals mitgeteilt ein Ordnungsgeld würde nicht gehen .
Der erste Beschluß wurde auch vom OLG bestätigt ,aber nichts kam. Das daraufhin beantragte Zwangsgeld wurde auch sehr schnell beschlossen und musste auch wieder vom OLG bestätigt werden.
Ich hab den Anwalt der Exe beim OLG richtig schön vorgeführt

Danach kam dann der Einlass mit der Ritzerrei des Jungen , woran natürlich ich schuld bin ich hoffe halt das die Psychologien erkennt wie krank diese Mutter ist.
(03-01-2015, 13:09)cappucino31 schrieb: Anor-al-mal ,ich würde sehr gerne deine Hilfe in Anspruch nehmen . Schreiben fürs JA ist schon fertig,geht nächste Woche weg.Danach gleich auskunftsklage im schriftlichen verfahren mit Ordnungsgeld . ich benutze dazu aus urteilen meine Begründung , das würde ich dir zukommen lassen ,damit du mal draufschauen kannst ?
Wenn ich das so lese , müsste man beim Gutachten gleich mit beantragen ,ob es dem Kindeswohl dient Unterhalt zu bekommen , das ist wirklich nur noch sarkastisch zu ertragen .
Gerne helfe ich. Du solltest die Mutter auch auffordern ,mit Fristsetzung ,dir Auskunft zuerteilen ist der bessere Weg vor dem zum Gericht. Eine Vorlage für das Gericht kann ich dir auch überlassen da sind Gerichtsentscheide zum Thema schon eingebaut .