03-01-2015, 19:58
(03-01-2015, 19:27)beppo schrieb: denn die Natur der Auskunftsforderung steht dem Zwangsgeld nicht so entgegen, wie es die Natur des Umgangs tut.
Trotzdem war bis 2008 ausschliesslich Zwangsgeld das Ordnungsmittel bei Umgangsproblemen, danach ausschliesslich Ordnungsgeld. Zusammen mit der Vollstreckbarkeit des Umgangsbeschlusses hatte das schon ein paar Vorteile. Meine Frage zielte darauf, inwieweit sich der Antrag nicht nur bei Umgang, sondern auch hier beim Auskunftsersuchen optimieren lässt.
Zitat:Kindesmutter und mein Sohn selber haben eindeutig sich gegen eine Herausgabe von zeugniskopien schriftlich ausgesprochen
Dann ist dieser Schritt schon erledigt und du kannst gleich den Nächsten beginnen, Jugendamt und dann Gericht.