05-01-2015, 10:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-01-2015, 10:36 von CheGuevara.)
Da geht es sehr wahrscheinlich nur um Wohnungszuweisung, alle anderen Themen würden zumindest 14 tätig vorher geladen.
1. Du bist morgen beim Anwalt - gut möglich, dass er am Mittwoch keine Zeit hat ... Informiere ihn gleich über den Termin.
Ggf muss er mit Richter sprechen und verschieben.
2. Hast du schon offiziell die Anzeige der Ex? Weißt du offiziell den Tatzeitpunkt? Hatte den der Polizist dir mitgeteilt? Wenn nein, entweder Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen oder selbst anfragen.
3. von deiner Bekannten eine eidesstattliche Versicherung geben lassen, dass Du zum Tatzeitpunkt mit kidie bei ihr warst.
-> auf der Grundlage dürftest du nicht aus dem Haus fliegen:
a). Du bist kein Gewalttäter
b). Du bist auch auf die Anwesenheit im Haus angewiesen, ansonsten kannst du deine selbständige Tätigkeit nicht ausüben.
Fazit: bestehe darauf, deinen Schutzraum zu behalten. Wenn der Richter nicht ganz Banane ist, strebt er einen Vergleich an. Nur auf was willst Du dich vergleichen?
Haus muss aus ökonomischen Gründen verkauft werden; wenn nicht, dann ist das dein ökonomischer Untergang mit Verlust von allem(Das könnte übrigens Teil ihrer Vernichtungsstrategie sein!)
Zielvorstellung 30.6.2015; bis dahin Status quo gemeinsame Nutzung !
Nimm Unterlagen für Trennungsunterhalt mit; möglicherweise wird das in einen Vergleich mit einbezogen.
Werde dir über eingeforderte Umgangszeiten klar ( drei Wochenenden im Monat?)
Auch das könnte mit verglichen werden!
In Sachen Haus (zuweisung an sie) allein keinen "Vergleich" annehmen!
Nachtrag: könnte deine Bekannte auch mitkommen?
Was könnte sie bezeugen?
Könnte sie bezeugen, dass ihr euch über deine (ex) unterhalten habt, weil sie die Kids so schlecht behandelt hat?
Dann wäre persönliches erscheinen vorteilhaft!
1. Du bist morgen beim Anwalt - gut möglich, dass er am Mittwoch keine Zeit hat ... Informiere ihn gleich über den Termin.
Ggf muss er mit Richter sprechen und verschieben.
2. Hast du schon offiziell die Anzeige der Ex? Weißt du offiziell den Tatzeitpunkt? Hatte den der Polizist dir mitgeteilt? Wenn nein, entweder Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen oder selbst anfragen.
3. von deiner Bekannten eine eidesstattliche Versicherung geben lassen, dass Du zum Tatzeitpunkt mit kidie bei ihr warst.
-> auf der Grundlage dürftest du nicht aus dem Haus fliegen:
a). Du bist kein Gewalttäter
b). Du bist auch auf die Anwesenheit im Haus angewiesen, ansonsten kannst du deine selbständige Tätigkeit nicht ausüben.
Fazit: bestehe darauf, deinen Schutzraum zu behalten. Wenn der Richter nicht ganz Banane ist, strebt er einen Vergleich an. Nur auf was willst Du dich vergleichen?
Haus muss aus ökonomischen Gründen verkauft werden; wenn nicht, dann ist das dein ökonomischer Untergang mit Verlust von allem(Das könnte übrigens Teil ihrer Vernichtungsstrategie sein!)
Zielvorstellung 30.6.2015; bis dahin Status quo gemeinsame Nutzung !
Nimm Unterlagen für Trennungsunterhalt mit; möglicherweise wird das in einen Vergleich mit einbezogen.
Werde dir über eingeforderte Umgangszeiten klar ( drei Wochenenden im Monat?)
Auch das könnte mit verglichen werden!
In Sachen Haus (zuweisung an sie) allein keinen "Vergleich" annehmen!
Nachtrag: könnte deine Bekannte auch mitkommen?
Was könnte sie bezeugen?
Könnte sie bezeugen, dass ihr euch über deine (ex) unterhalten habt, weil sie die Kids so schlecht behandelt hat?
Dann wäre persönliches erscheinen vorteilhaft!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)