06-01-2015, 22:09
Nee nee. Die Lage stellt sich etwas anders dar.
Ich hatte mir den Kindesunterhalt von meiner Anwältin nur für meine Zwecke ausrechnen lassen. Kurz vor Auszug meiner Frau habe ich ein Schreiben Ihrer Anwältin mit dem von ihr errechneten Zahlbetrag erhalten. Düsseldorfer Tabelle 2.te Reihe, 482 EUR, 241 EUR je Kind.
Die Rechnung...
Einkommen + Nettomieteinnahme + Wohnvorteil
abzüglich
Gesamthausfinanzierungskosten einschließlich Bausparen
Privatkredit 1,mein hälftiger Anteil
Privatkredit 2, zu 100 Prozent
Grundsteuern Anteil Ehefrau
Müllgebühren Anteil Ehefrau
Errechnetes bereinigtes Einkommen: 1600 EUR
abzüglich KU 482 EUR
Den Freibetrag hatte die Anwältin mit 1000 EUR angegeben.
Wenn ich diese Berechnung als Grundlage für Januar nehme, dann müsste folgendes dabei rauskommen...
Bereinigtes Einkommen: 1500 EUR
Freibetrag: 1180EUR
KU: 320 EUR
Ich hatte mir den Kindesunterhalt von meiner Anwältin nur für meine Zwecke ausrechnen lassen. Kurz vor Auszug meiner Frau habe ich ein Schreiben Ihrer Anwältin mit dem von ihr errechneten Zahlbetrag erhalten. Düsseldorfer Tabelle 2.te Reihe, 482 EUR, 241 EUR je Kind.
Die Rechnung...
Einkommen + Nettomieteinnahme + Wohnvorteil
abzüglich
Gesamthausfinanzierungskosten einschließlich Bausparen
Privatkredit 1,mein hälftiger Anteil
Privatkredit 2, zu 100 Prozent
Grundsteuern Anteil Ehefrau
Müllgebühren Anteil Ehefrau
Errechnetes bereinigtes Einkommen: 1600 EUR
abzüglich KU 482 EUR
Den Freibetrag hatte die Anwältin mit 1000 EUR angegeben.
Wenn ich diese Berechnung als Grundlage für Januar nehme, dann müsste folgendes dabei rauskommen...
Bereinigtes Einkommen: 1500 EUR
Freibetrag: 1180EUR
KU: 320 EUR