06-01-2015, 22:25
(06-01-2015, 22:09)Herr-Vorragend schrieb: Den Freibetrag hatte die Anwältin mit 1000 EUR angegeben.
(...)Freibetrag: 1180EUR
Beides falsch, 1080 EUR ist korrekt.
Die Gegenanwaltsrechnung ist falsch. Sie rechnet, wie wenn es um Ehegattenunterhalt gehen würde. Aber wenn weniger rauskommt, sagen wird doch gerne, dass sie richtig liegt :-)