07-01-2015, 11:25
Zwischen Stellenantritt und Titel-Ende finde ich auch, erst mal den korrekten Betrag als Verhandlugnsgrundlage zu nehmen.
Dann kannst du immer noch rechtzeitig vor Auslaufen des Titels entscheiden, ob Kompromissfähigkeit da ist oder ob du ihr einen neuen, wieder befristeten Titel einseitig vorsetzt.
Dann kannst du immer noch rechtzeitig vor Auslaufen des Titels entscheiden, ob Kompromissfähigkeit da ist oder ob du ihr einen neuen, wieder befristeten Titel einseitig vorsetzt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #