(08-01-2015, 12:42)Knecht schrieb: Ich bin der Vater und habe mehrmals die Übernachtungsmöglichkeiten bei mir angeboten!
Da ich aber in der Hölle schmoren soll- so der O- Ton meiner Ex Gattin, sehe ich hier keine Möglichkeiten mein Recht einzufordern.
Zumindest theoretisch könntest Du das vor Gericht einfordern. Was ist denn in der Hinsicht bisher gelaufen?
(falls Du das schon gepostet hast, so genügt auch ein Link und ich lese es mir dann durch)
(08-01-2015, 12:42)Knecht schrieb: Die andere Frage ist: Soll ich wegen den 20 Mehrstunden im Monat ein Fass aufmachen,
Definitiv nein!
Du würdest Dir mit ziemlicher Sicherheit nur selbst schaden!
Das Einkommen der KM und der von Dir zu zahlende KU sind unabhängig voneinander!
Eine Ausnahme wäre nur vorstellbar, wenn die KM extrem mehr als Du verdienen würde - was vorliegend nicht der Fall sein dürfte.
Und was den TU betrifft: Hier mußt Du mögliche Kosten mit der möglichen Einsparung vergleichen. Hast Du mal ausgerechnet, wie hoch Deine theoretische Einsparung wäre? Du mußt bedenken, daß sie ja aufgrund der Steuer- und Abgabenprogression nicht netto 20 h mehr bezahlt bekommt, sondern real vielleicht 15 h (möglicherweise noch weniger). Das sind dann vielleicht 150 - 200 EUR mehr im Monat. Ich glaube nicht, daß Du es durchbekommen wirst, entsprechend weniger zahlen zu müssen.
Simon II