08-01-2015, 13:24
Mittlerweile haben wir ja den gesetzlichen Mindestlohn, was die Berechnung von echtem (und fiktivem!) Einkommen recht einfach macht.
Bei 25 Wochenstunden und vier Wochen pro Monat plus Nachtzuschlag in Höhe von 30% bekommt deine Exe ab jetzt ca. 850.-€ bis 1.110.- € brutto, je nachdem wir die Nachtzuschläge bezahlt werden (für die ganze Nachtschicht, oder nur für die Stunden zwischen 22:00 und 06:00 Uhr oder wie auch immer). Damit liegt sie unter dem Selbsbehalt, so dass sich ihre Mehrarbeit auf den KU nicht auswirken wird.
Austriake
Bei 25 Wochenstunden und vier Wochen pro Monat plus Nachtzuschlag in Höhe von 30% bekommt deine Exe ab jetzt ca. 850.-€ bis 1.110.- € brutto, je nachdem wir die Nachtzuschläge bezahlt werden (für die ganze Nachtschicht, oder nur für die Stunden zwischen 22:00 und 06:00 Uhr oder wie auch immer). Damit liegt sie unter dem Selbsbehalt, so dass sich ihre Mehrarbeit auf den KU nicht auswirken wird.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1