08-01-2015, 13:27
Noch ein Nachtrag:
Ich würde sie auch aus einem anderen Grund in Ruhe lassen, denn im nächsten Jahr fällt der TU weg und dann kann es sein, daß sie versucht, Gründe zu erfinden, um weiterhin Unterhalt von Dir verlangen zu können.
Trittst Du ihr heute auf die Füße, so sagt sie sich vielleicht: "Bevor der Kerl weniger zahlen muß, arbeite ich lieber wieder nur noch 20 h".
Tust Du das nicht, so kannst Du 2016 nachweisen, daß sie durchweg 25 h gearbeitet hat und sie somit entsprechend arbeitsfähig ist. Das könnte für Dich zum Vorteil sein.
Nur mal als Denkanstoß.
Simon II
Ich würde sie auch aus einem anderen Grund in Ruhe lassen, denn im nächsten Jahr fällt der TU weg und dann kann es sein, daß sie versucht, Gründe zu erfinden, um weiterhin Unterhalt von Dir verlangen zu können.
Trittst Du ihr heute auf die Füße, so sagt sie sich vielleicht: "Bevor der Kerl weniger zahlen muß, arbeite ich lieber wieder nur noch 20 h".
Tust Du das nicht, so kannst Du 2016 nachweisen, daß sie durchweg 25 h gearbeitet hat und sie somit entsprechend arbeitsfähig ist. Das könnte für Dich zum Vorteil sein.
Nur mal als Denkanstoß.
Simon II