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Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr
#7
Ob am Trennungsunterhalt überhaupt etwas zu ändern wäre, kann man nur nach Analyse des Beschlusses dazu und der hier nicht bekannten finanziellen Verhältnisse sagen. Wenn der Trennungsunterhalt durch deinen Selbstbehalt begrenzt wurde, könnte er durchaus auch hochgehen, denn du hast mehr. Ist er an ihrem Einkommen gemessen worden, kann er runter gehen, denn sie hat mehr. Ist er im Beschluss unabhängig davon festgeschrieben, kann er auch unangreifbar sein. Es bringt also nichts, ohne Kenntnis des gesamten Falls zu spekulieren.

Die einzigen Wege, die Übernachtungen der Tochter bei dir zu erreichen sind entweder Gericht oder die Ex genehmigt es freiwillig. Letzteres ist wohl nicht der Fall, also Gericht. In diesem Alter wäre eine Säule auch der Wille der Tochter.
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Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr - von Knecht - 08-01-2015, 12:42
Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr - von CheGuevara - 08-01-2015, 13:17
RE: Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr - von p__ - 08-01-2015, 14:32
RE: Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr - von Knecht - 09-01-2015, 10:47
Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr - von CheGuevara - 09-01-2015, 13:24

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