09-01-2015, 17:05
(09-01-2015, 07:56)joristra schrieb: ... und "der Antragsgegner BEMÜHT sich bis zum XY eine eigene Wohnung zu finden" Wer des Juristendeutsch mächtig ist (ich bin es nicht, meine RA hat es mir später erklärt) weiß das "bemühen" nichts weiter als eine Absichtserklärung ohne Folgen bei Nichteinhaltung ist.Das stimmt schon, was die RAin sagt. Aber: durch diese freiwillige (Vergleich!) Festlegung kommst du dennoch nach verstreichen des Termins dann eher in die Defensive - ein gewisser Rahmen ist damit abgesteckt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #