09-01-2015, 17:38
Probieren kann man es, klappt aber sogar noch seltener wie einen Verfahrenskostenhilfeantrag der Gegenseite durch eine Stellungnahme zu kippen. Meist heisst es "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben", d.h. jeder zahlt seins selber. Der Textbaustein verspricht am wenigsten Stress und liegt wohl ganz oben im richterlichen Textverarbeitungsprogramm auf einer Funktionstaste...